[ Auszug: (1) Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann
auch dann zurückgefordert werden, wenn dem Anspruch eine Einrede
entgegenstand, durch w ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]